POL-SE: Norderstedt / Bad Bramstedt – Taschendiebe bestehlen Senioren
Bad Segeberg (ots) – Am gestrigen Mittwoch, den 20.04.2022, ist es in Norderstedt und Bad Bramstedt zu Taschendiebstählen zum Nachteil von Senioren gekommen. Norderstedt – Während eine 85-Jährige in einem Supermarkt in der Rathausallee einkaufte, wurde ihr um 10:39 Uhr durch eine unbekannte Person die Geldbörse aus der über der Schulter getragenen Einkaufstasche entwendet. Mit der dabei erbeuteten EC-Karte wurden im Anschluss zwei Abhebungen über insgesamt 2.000 Euro getätigt. Zwischen 11:45 und 12:00 Uhr wurde das Portmonee mit knapp 100 Euro eines 81-Jährigen aus seiner Jackentasche gestohlen, während der Geschädigte in einem Discounter im Kösliner Weg einkaufte. Bad Bramstedt – In der Altonaer Straße entwendeten Diebe die Geldbörse einer 64-Jährigen aus ihrer Handtasche. Die Bad Bramstedterin hatte die Handtasche über der Schulter getragen und erst an der Kasse das Fehlen des Portmonees mit 150 Euro Bargeld bemerkt. Die Tatzeit lag zwischen 10:15 und 10:20 Uhr. Die Polizei ermittelt in diesen Fällen wegen Diebstahls und im Falle der missbräuchlichen Abhebung wegen Computerbetrugs. Neben dem finanziellen Schaden ist auch der Aufwand für die Neubeschaffung von Papieren und Zahlungskarten nicht unerheblich. Der Großteil der Diebstähle ereignet sich in Geschäften, Supermärkten und Einkaufszentren. Einen Schwerpunkt stellen die städtischen Bereiche dar. Da es sich bei Taschendiebstählen in Supermärkten und Discountern um ein andauerndes Problem handelt, gibt die Polizei insbesondere älteren Mitmenschen folgenden Tipps: – Tragen Sie Geld, Kreditkarten und Papiere immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst dicht am Körper. – Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sie sich unter den Arm. – Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah. – Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen oder Einkaufswagen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab. – Bewahren Sie unter keinen Umständen die PIN gemeinsam mit der EC-Karte auf.
Quelle: presseportal.de