POL-SE: Pinneberg – Polizei hat Grünpfeil-Verstöße im Blick (FOTO)
Bad Segeberg (ots) – Am Mittwoch (10.02.2021) haben Mitarbeiter des Polizeireviers Pinneberg erneut in der Elmshorner Straße den fließenden Fahrzeugverkehr kontrolliert. Zwischen 10:45 Uhr und 12:10 Uhr kontrollierten neun Beamte den Verkehr. Der Schwerpunkt der durchgeführten Kontrolle lag auf der Überprüfung der Einhaltung der Regeln des Grünpfeils bei rotem Lichtzeichen. Es wurden insgesamt 18 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Fahrzeugführer, die die Hochstraße (L106) in Fahrtrichtung Friedrich-Ebert-Straße befahren und beabsichtigen in die Elmshorner Straße abzubiegen, haben trotz Grünpfeils bei Rotlicht an der Haltlinie anzuhalten. Bei der gestrigen Kontrolle wurden 16 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Missachtung des Grünpfeils eingeleitet. Geahndet wird dieser Verstoß mit 70 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. In diesem Zusammenhang weist die Polizei insbesondere nochmals auf die Pflicht zum vollständigen Anhalten (Stoppen) an einer Rotlicht zeigenden Lichtzeichenanlage hin, auch, wenn rechts neben dem Rotlicht ein Grünpfeil angebracht ist. Dieser berechtigt zwar zum „Überfahren“ des Rotlichts, jedoch ausschließlich, wenn der Fahrzeugführer zuvor bis zum Stillstand angehalten und sich vollständig davon versichert hat, dass er abbiegen kann, ohne andere zu behindern oder zu gefährden. Einen weiteren Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und 1 Punkt für das Telefonieren während der Autofahrt. Ein anderer Fahrzeugführer hatte den Sicherheitsgurt nicht angelegt. Dieser Verstoß wird mit 30 Euro sanktioniert. Derartige Kontrollen wurde bereits am 21.10.2020, 06.11.2020 sowie 02.02.2021 durchgeführt. Siehe hierzu auch die nachfolgenden Links: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4740487 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4755966 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4828914 Auch dieses Mal waren die Verkehrsteilnehmer einsichtig und verständnisvoll. Die Polizei wird vergleichbare Kontrollen in absehbarer Zeit wiederholen. Die Polizeidirektion Bad Segeberg möchte hier noch einmal darauf hinweisen, was es mit dem Grünpfeil an Lichtzeichenanlagen auf sich hat: – Abbiegen bei Rotlicht einer Ampel ist nur nach rechts und nur dort erlaubt, wo ein Grünpfeilschild angebracht ist. – Eine Verpflichtung zum Abbiegen bei einer derartigen Regelung besteht nicht. – Wenn mehrere Fahrstreifen für eine Richtung vorhanden sind, darf nur aus dem äußerst rechten Fahrstreifen abgebogen werden. – Vor dem Abbiegen ist unbedingt vor Fußgängerfurten und querenden Radwegen oder, falls solche nicht vorhanden sind, an der Sichtlinie, an der der freigegebene Querverkehr zu übersehen ist, anzuhalten. – Andere Verkehrsteilnehmer dürfen in keinem Fall behindert oder sogar geschädigt werden. – Besondere Rücksicht ist auf Fußgänger und Radfahrer zu nehmen. Sandra Firsching
Quelle: presseportal.de