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POL-SE: Pinneberg – Verkehrskontrolle des Verkehrsüberwachungsdienstes – Untersagung der Weiterfahrt für einen überladenen Lkw

Bad Segeberg (ots) – Am Mittwoch (28.04.2021) führten Beamte des Polizei- Autobahn- und Bezirksreviers Elmshorn eine Verkehrskontrolle im Thesdorfer Weg in Richtung Rellingen durch. Zwischen 12:00 Uhr und 13:20 Uhr kontrollierten die Beamten den fließenden Fahrzeugverkehr. In diesem Zeitraum stellten die Beamten drei verbotswidrige Nutzungen von Mobiltelefonen während der Fahrt fest. Dies ist jeweils ein Bußgeld und wird mit 100 Euro und 1 Punkt geahndet. Mit steigender Tendenz hat sich die Ablenkung durch Smartphones, Tablets oder andere elektronische Geräte zu einem Risikofaktor für Verkehrsunfälle entwickelt. Höhere Geldbußen und Fahrverbote drohen, wenn man mit einem Handy, Tablet o. ä. in der Hand am Steuer angetroffen wird. Die Sanktionshöhe beginnt bei 100 Euro. Sollte während des Verstoßes eine Gefährdung vorliegen, werden sofort ein einmonatiges Fahrverbot verhängt und 150 Euro Geldbuße fällig. Im Falle eines tatsächlichen Unfalls, also mit Sachbeschädigung, beträgt die Sanktionshöhe 200 Euro. Auch hier tritt dann ein einmonatiges Fahrverbot in Kraft. Das Verbot betrifft aber nicht nur die Lenkenden von Kraftfahrzeugen, sondern auch die Radfahrenden; die Sanktionshöhe beginnt hier mit 55 EUR. Die verbotene Fahrerablenkung durch elektronische Geräte ist auch zukünftig ein deutlicher Überwachungsschwerpunkt der Landespolizei. Auf Initiative der Landespolizei Schleswig-Holstein wurde mit Jahresbeginn 2021 bundesweit eine neue Unfallursache „Ablenkung durch elektronische Geräte“ eingeführt, um zukünftig genauere Aussagen zu diesem mittlerweile alltäglichen Phänomen treffen zu können. Bei drei Lkw wurde eine mangelhafte Ladungssicherheit festgestellt. In einem weiteren Fall kam es zu einer Überschreitung der Anhängelast von 50% mit einer Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von 18 %. In diesem Fall wurde die Fahrzeugkombination gewogen und die Weiterfahrt untersagt. Dieser Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld im mittleren 4stelligen Bereich und 1 Punkt. Weiterhin konnte bei acht Fahrzeugführern ein nicht angelegter Sicherheitsgurt während der Fahrt festgestellt werden. In diesen Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und mit einem Verwarngeld in Höhe von jeweils 30 Euro geahndet. Die Landespolizei wird die Gurtpflicht bei ihrer Verkehrssicherheitsarbeit im Blick behalten und die Verkehrsteilnehmer für das Thema sensibilisieren. Die passiven Sicherheitssysteme moderner Kraftfahrzeuge (Airbag, Gurt, Gurtstraffer etc.) können nur im Zusammenwirken optimal funktionieren, um größtmöglichen Schutz der Insassen zu bieten. Sicherheitsgurte retten Leben. Die Schwere der Unfallfolgen bzw. ob ein Fahrzeuginsasse unverletzt bleibt oder stirbt, hängt oftmals davon ab, ob ein Sicherheitsgurt angelegt war oder nicht. Die Landespolizei hat 2020 insgesamt mehr als 11.000 Verstöße gegen die Gurtpflicht festgestellt. Auf die ordnungsgemäße Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen (Kindersitz) wird im Rahmen der Verkehrsüberwachung auch zukünftig besonders geachtet. Zusätzlich leiteten die Polizeibeamten noch ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein. Ein 61jähriger Pinneberger zeigte sich während der Kontrolle uneinsichtig und beleidigte gleich drei Polizisten*innen, während er sich nach Beendigung der Kontrolle zurück in sein Fahrzeug begab.

Quelle: presseportal.de