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POL-SE: Pinneberg – Versicherungskennzeichenpflicht für E-Scooter

Bad Segeberg (ots) – Das Polizeirevier Pinneberg stellt seit Anfang März vermehrt Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Zahlreiche E-Scooter werden mit abgelaufenen oder ohne Versicherungskennzeichen geführt. Allein in 2021 haben die Beamten über 30 Verstöße festgestellt und entsprechende Strafverfahren eingeleitet. Erst gestern Mittag (14.06.2021) kontrollierte eine Streife einen 47-jährigen Pinneberger im Hindenburgdamm, da an seinem E-Roller kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Da das Fahrzeug nach seinen eigenen Angaben über 30 km/h schnell ist, hätte er zum Fahren einen Führerschein gebraucht. Dem Pinneberger droht entsprechend ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Polizei stellt seit Anfang März vermehrt insbesondere E-Scooter und Kleinkrafträder ohne gültige Versicherungskennzeichen bzw. mit abgelaufenen Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2020 fest. Das Versicherungsjahr für Kleinkrafträder wie Mopeds, Mofas, Mokicks sowie Roller bis zu einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und höchstens bis zu 50 ccm Hubraum beginnt immer am 01. März. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Auch E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) benötigen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen bzw. eine Versicherungsplakette. Einige Nutzer vergessen, den nur für ein Jahr gültigen Versicherungsschutz zu erneuern. Das Fahren ohne einen aktuellen Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann. Bei einem Unfall können hohe Schadensforderungen die Folge sein. Die Landespolizei Schleswig-Holstein hat auf ihrer Internetpräsenz einen Flyer mit den wichtigsten Regeln bei der Nutzung von E-Scootern zur Verfügung gestellt: https://t1p.de/w95h

Quelle: presseportal.de