POL-SE: Quickborn – Ansprechen eines Kindes
Bad Segeberg (ots) – Am Montag, den 16.05.2022, soll es in der Max-Planck-Straße in Quickborn zum Ansprechen eines Kindes gekommen sein. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen soll eine bislang unbekannte Frau gegen 13:30 Uhr eine Schülerin der Grundschule Mühlenberg auf dem Heimweg aus einem größeren dunklen Pkw, möglicherweise einem Transporter, heraus angesprochen haben. Die Unbekannte soll zwischen 20 und 30 Jahren alt gewesen sein, hatte blondes Haar und sprach schwer verständliches deutsch mit unbekanntem Akzent. Die Grundschülerin verstand die Äußerungen als Angebot, sich zu ihren Eltern fahren zu lassen. Das Mädchen verneinte die Frage und ging nach Hause. Die Hintergründe sind bislang völlig unklar. Derzeit liegen keine Hinweise auf strafbare Handlungen vor. Ein angeblicher weiterer Vorfall, bei dem eine Frau ein Mädchen am Dienstag auf dem Schulhof angegriffen und festgehalten haben soll, kursiert aktuell in den sozialen Medien. Nach Befragung der hier betroffenen Grundschülerin ist es am Dienstag auf dem Schulhof lediglich zu einem typischen Wortgefecht mit einem bislang unbekannten Jugendlichen gekommen. Ein Zusammenhang zu dem Geschehen in der Max-Planck-Straße besteht nicht. Die Polizeistation Quickborn hat ihre Präsenztätigkeit bereits insbesondere vor und nach Schulbeginn verstärkt und beobachtet das Geschehen sehr genau. Die Beamten bitten bei entsprechenden Beobachtungen darum, sofort die Polizei über 110 zu informieren und appellieren vor dem Hintergrund des angeblichen zweiten Vorfalls um einen sensiblen Umgang mit den sozialen Medien, der für große Verunsicherung gesorgt hat. Vor dem Hintergrund gibt die Polizei folgende Tipps: Nicht jeder Mensch, der Ihr Kind anspricht, hat Böses im Sinn. Nicht verängstigte und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkte Kinder, sondern mutige, starke und selbstbewusste Kinder sind am wirksamsten geschützt. Tipps für die Eltern: – Kinder sollten im Alltag Respekt erfahren und Selbstvertrauen entwickeln. – Kinder müssen lernen, dass sie auch Erwachsenen gegenüber „NEIN“ sagen dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben. Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Genehmigung weder mit Fremden mitgehen, noch in deren Auto einsteigen darf. Ihr Kind sollte Ihnen darüber berichten, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert worden ist oder dies trotz Ihres Verbotes getan haben sollte. – Schauen Sie sich mit Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung sogenannte „Rettungsinseln“ an: Ein Geschäft, in dem es die Kassiererin ansprechen kann, eine Straße, in der viele Menschen sind, oder ein Haus, wo es klingeln kann. – Üben Sie mit Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Lagen verhalten soll, damit es im Notfall richtig reagieren kann. So sollte es zum Beispiel andere Erwachsene ansprechen oder auch laut um Hilfe schreien. Versucht ein Täter Ihr Kind anzufassen, dann sollte es sich nicht verstecken, sondern weglaufen, und zwar dorthin, wo es hell ist und wo Menschen sind. Vermeiden Sie die Verbreitung von Gerüchten und somit die Entstehung einer Hysterie. Sprechen Sie zunächst mit Ihrer Polizei! Über Polizeinotruf erreichen Sie Ihre Polizei zu jeder Tages- und Nachtzeit!!! Tipps für die Kinder: – Gehe niemals mit fremden Personen mit – nimm auch keine Geschenke an. – Gehe mit Freunden oder Klassenkameraden gemeinsam – zusammen seid Ihr stark und die Wege sind sicherer. – Benutze möglichst immer gleiche Wege – so kennst Du Dich gut aus und weißt, wo Du im Notfall Hilfe finden kannst. Sage laut und deutlich was Du nicht willst – habe Mut zu sagen: Lassen Sie mich in Ruhe! – Halte Dich in öffentlichen Verkehrsmitteln in der Nähe des Fahrers oder der Fahrerin auf – er/sie kann Hilfe leisten oder die Polizei rufen. – Trete auf keinen Fall an Fahrzeuge heran – Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden. – Wenn Du Dich bedroht fühlst, mach auf Dich aufmerksam – sei laut und gehe direkt zu anderen Personen um Dir Hilfe zu holen. Der Täter ist allein – Du nicht! – Weglaufen ist nicht feige – wenn Du Dich abwendest und gehst, schaffst Du Abstand. – Wenn keine Erwachsenen in der Nähe sind, sprich andere Kinder an. – Du kannst in Notsituationen mit dem Handy die Polizei über 110 anrufen. – Bei Fragen oder Problemen kannst Du eine Polizeidienststelle aufsuchen und einen Polizeibeamten oder eine Polizeibeamtin ansprechen.
Quelle: presseportal.de