POL-SH-AFB: Zuwendung für verletzten Polizeibeamten
Übergabe am 18. Oktober in der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holstein in Eutin. Eutin (ots) – Kiel. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds Andreas Breitner, Minister a.D., wird am Freitag, 18. Oktober 2024 um 13.00 Uhr in der Polizeidirektion AFB Eutin, Hubertushöhe, einem Polizeibeamten eine Zuwendung für eine Kur- und Betreuungsmaßnahme übergeben. Der jetzt 37-jährige Beamte Tobias B. war am 11. August 2021 gemeinsam mit einem Kollegen zu einem Einsatz in eine Lübecker Einrichtung für Suchtkranke entsandt. Von dort hatte sich eine Pflegerin und die Besatzung der Berufsfeuerwehr per Notruf an die Polizei gewandt, weil es erhebliche Schwierigkeiten mit einem Patienten gab, der eine andere Person angegriffen hatte und stark alkoholisiert war. Er sollte – gegen seinen Willen – in eine Klinik zur dortigen Notaufnahme verlegt werden und leistete massiven Widerstand. Dabei kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf dem damaligen Polizeikommissar das Schultergelenk auskugelte.
In der Klinik, in die er sich zur weiteren Behandlung begeben musste, wurde tatsächlich eine Schulterluxation am rechten Schultergelenk diagnostiziert. Es folgte später eine mehrstündige Operation mit stationärem Aufenthalt. Der Familienvater war über zwei Monate komplett dienstunfähig. Nebenbei bemerkt: Strafrechtliche als auch zivilrechtliche Schritte sind trotz der erheblichen Zeit, die zwischenzeitlich verstrichen ist, nicht abgeschlossen.
Tobias B. erhält für sich und seine Familie einen einwöchigen Kur- und Betreuungsaufenthalt in der Lüneburger Heide, die er bereits in der Folgewoche antritt. Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e.V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten bzw. deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei hat seit Bestehen in über 300 Fällen bei Polizeibeamtinnen und -beamten, die bei Einsätzen Opfer von gewalttätigen Angriffen wurden und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen hatten, Unterstützung durch Zuwendungen geleistet. Dabei wurden Zuwendungen in Höhe von ca. 280.000 EUR ausgekehrt. Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds der Polizei Andreas Breitner: „Wir sind uns darüber im Klaren, dass diese Unterstützung weder eine Verarbeitung der Erlebnisse noch eine Wiedergutmachung darstellen kann. Sie ist aber ein Zeichen gesellschaftlicher Solidarität.“
Nach Angaben des Innenministeriums wurden im vergangenen Jahr insgesamt 1.303 Gewaltdelikte gegen Polizistinnen und Polizisten registriert, davon 635 Widerstandshandlungen und 668 tätliche Angriffe. Im Jahr 2022 lag die Zahl noch bei 1.256 Gewaltdelikten (603/653). Darüber hinaus gab es laut Ministerium im Jahr 2023 sechs einfache und 26 gefährliche Körperverletzungen sowie einen Totschlag zum Nachteil von Polizeibeamtinnen und -beamten.