POL-SH: Die Erntezeit birgt Gefahren auf den Straßen
Kiel (ots) – Spätsommer- und Herbstzeit ist Erntezeit; landwirtschaftliche Ernte- und Transportfahrzeuge prägen seit geraumer Zeit das Bild auf den Straßen in Schleswig-Holstein. Damit ergeben sich besondere Verhältnisse für den Straßenverkehr. Teilweise sind die Fahrzeuge falsch beladen und/ oder die Ladung unzureichend gesichert, so dass Getreide und Stroh von den Fahrzeugen auf die Fahrbahn geweht werden. Dadurch entstehen Sichtbehinderungen im nachfolgenden Verkehr und eine erhöhte Rutschgefahr durch Getreidekörner auf der Straße; insbesondere für Motorradfahrer kann dies zu lebensgefährlichen Situationen führen. Zusätzlich beeinträchtigen langsam fahrende Erntemaschinen den Verkehrsfluss. Mit der Ernte von Mais und Rüben wird auch die Verschmutzung der Straßen durch Ackerboden st&a uml;rker werden, was besonders bei Nässe zu einem unvorhersehbar glatten Schmierfilm führen kann. Die Polizei bittet Verkehrsteilnehmer, sich diese besonderen Gefahrensituationen bewusst zu machen und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Beim Überholen der landwirtschaftlichen Fahrzeuge sollten die Fahrzeugführer eine besondere Vorsicht walten lassen, da mit einem kurzfristigen Abbiegen der Erntefahrzeuge jederzeit gerechnet werden muss. Von den Landwirten erwartet die Polizei, dass sie ihre Fahrzeuge sicher beladen und dafür Sorge tragen, dass heruntergefallene Ladung unverzüglich von den Fahrbahnen entfernt wird. Sie dürfen den nachfolgenden Verkehr nicht unnötig behindern und sollten gegebenenfalls rechts heranfahren, um Staus aufzulösen. Vor Fahrbahnverschmutzungen, die nicht sofort beseitigt werden können, ist deutlich mit entsprechender Beschilderung zu warnen! Dass diese Fahrbahnverschmutzungen nach Beendigung der A rbeiten unverzüglich zu beseitigen sind, sollte schon aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr selbstverständlich sein. Die Polizei wird verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschriften achten und erforderliche Maßnahmen treffen. Ereignet sich wegen der Verschmutzung ein Verkehrsunfall, wird gegen den Verursacher strafrechtlich vorgegangen, da der Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erfüllt ist.
Jürgen Börner