POL-SH: Die Landespolizei Schleswig-Holstein informiert über Stellenverteilung in der Polizei
Im Mittelpunkt s tand die Erarbeitung eines Systems belastungsorientierter Stellenverteilung für die Hauptaufgaben Einsatzpräsenz im Wechselschicht- und Schwerpunktdienst, im Ermittlungsdienst der Schutz- und Kriminalpolizei und im Arbeitsbereich der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die dabei entwickelten Standards sollen die Personalverteilung in der Landespolizei über Jahre transparent und gerechter gestalten und aufgrund anerkannter Nachvollziehbarkeit Entscheidungshilfen für Verantwortungsträger darstellen.
Dieses Vorgehen hat zu folgenden Zwischenergebnissen geführt: Von den 4265 Planstellen des schutzpolizeilichen Vollzugsdienstes hat die Arbeitsgruppe 94 zur Umsteuerung identifiziert. Von 1105 Planstellen im kriminalpolizeilichen Ermittlungsbereich sind 11 Planstellen identifiziert. Von den 345 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verwaltungs- und Tarifbereich, die in operativen Bereichen der Polizei tätig sind, hat die Arbeitsgruppe 33,5 Stellen identifiziert.
Das bedeutet im Einzelnen für die Planstellen des schutzpolizeilichen Vollzuges: Flensburg – 21, Husum +22, Itzehoe -39, Kiel – 5, Lübeck – 29, Neumünster +30, Ratzburg +10, Bad Segeberg +32
Für die Planstellen der Kriminalpolizei: Flensburg +2, Husum +4, Itzehoe -4, Kiel -3, Lübeck +1, Neumünster+1, Ratzburg -4, Bad Segeberg +3
Für die Stellen im Verwaltungs- und Tarifbereich: Flensburg -5, Husum -7, Itzehoe -16,5, Kiel +6, Lübeck -5, Neumünster + 10, Ratzeburg +4, Bad Segeberg +13,5
Der Landespolizeidirektor Burkhard Hamm am 30. November 2011 vorgelegte Zwischenbericht ist Grundlage einer nun folgenden Befassung und fachlichen Diskussion innerhalb der Landespolizei. Innenminister Schlie hat dem Innen- und Rechtsausschuss des Landtages von der Vorprüfung und den Zwischenergebnissen der Arbeitsgruppe berichtet. Nach Abschluss der laufenden Fachdiskussion unter Einbeziehung der Personalvertretungen, wird Landespolizeidirektor Hamm den Bericht voraussichtlich im März 2012 dem Innenminister mit einer abschließenden Umsetzungsempfehlung vorlegen.