PREPAID-URTEIL: VODAFONE DARF GUTHABEN NICHT VERFALLEN LASSEN – VERBRAUCHERZENTR

Nach dem Telekommunikationsunternehmen O2 darf nun auch Konkurrent Vodafone Prepaid-Guthaben auf Handykarten nicht mehr verfallen lassen. Das hat das Landgericht Düsseldorf (Az.: 12 O 458/05) aufgrund einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen entschieden, der entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen moniert hatte.Das Landgericht kritisierte, dass der mögliche Verfall des Guthabens nach 15 Monaten indirekt zu einer Mindestumsatzverpflichtung führe, obwohl Vodafone mit Slogans wie „keine Mindestlaufzeit oder „kein monatlicher Basispreis“ geworben habe.
Die Verbraucherzentrale NRW sieht in dem Urteil eine Signalwirkung für andere Anbieter, die ähnliche Klauseln in Bezug auf Prepaid-Guthaben ihrer Kunden haben. Die Düsseldorfer Konsumentenschützer fordern diese Firmen auf, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzüglich dem Richterspruch anzupassen. Nicht ausreichend sei es, wenn Telefon-Unternehmen verfallene Beträge lediglich auf Kulanzbasis erstatten.
Wichtig: Wer den Verfall seines Prepaid-Guthabens verhindern will oder bereits verfallene Guthaben erstattet haben möchte, muss sein Unternehmen anschreiben. Wie´s geht, zeigt ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW, der kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann und in den Beratungsstellen erhältlich ist.









