Rapssaatgut in Schleswig-Holstein frei von GVO-Spuren
Im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben hat das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein sein diesjähriges Monitoring in Bezug auf Rapssaatgut erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurde stichprobenweise Rapssaatgut auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersucht. In keiner der in diesem Jahr untersuchten 88 Rapssaatgutpartien wurde ein GVO-Nachweis erbracht. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Saatzuchtfirmen Sorge getragen haben, dass konventionelles Saatgut keine Anteile an gentechnisch veränderten Organismen enthält. Für Saatgut gibt es derzeit keine von der EU festgelegten Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die Nulltoleranz.
Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Themenportal Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein zu finden (www.schleswig-holstein.de, s. dort unter Immissionsschutz – Gentechnik – Inverkehrbringen – Überwachung).
