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RATGEBER / NEUERSCHEINUNG – Neue Ansprüche nach der Trennung? Ratgeber zur Refor

RatgeberUnterh
Mit einer wachsenden Zahl an Ehescheidungen bekommt auch das Unterhaltsrecht eine immer größere Bedeutung. Wenn plötzlich das bisher vorhandene Geld nicht mehr für einen Haushalt reichen muss, sondern für zwei, wird es häufig finanziell eng für die Betroffenen. Nicht umsonst ist die Ehescheidung einer der drei Hauptgründe für die Überschuldung privater Haushalte. Ab April 2007 soll ein neues Unterhaltsrecht in Kraft treten, das die Ansprüche von Ehegatten nachhaltig ändern wird. Wie sehen die Änderungen im Unterhaltsrecht aus? Wer ist von der Reform betroffen und welche Übergangsregelungen gelten? Hat derjenige Elternteil Vorrang, der die Kinder betreut? Wie unterscheidet sich der Unterhalt von getrennt lebenden Ehegatten und von bereits geschieden Paaren? Wann muss künftig mehr Kindesunterhalt gezahlt werden? – Antworten darauf hat der Ratgeber „Mein Anspruch auf Unterhalt“, den die Verbraucherzentrale NRW herausgegeben hat.

Der Ratgeber erklärt, was heute gilt, womit ab April 2007 zu rechnen ist und wie sich die Reform auf bereits getroffene Entscheidungen auswirken wird. Leser erfahren, was zu tun ist, damit sie nur zu dem Unterhalt verpflichtet werden, den sie auch zahlen können bzw. den Unterhalt erhalten, der Ihnen zusteht.
Das Buch „Mein Anspruch auf Unterhalt“ ist zum Abholpreis von 9,80 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen erhältlich. Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch ins Haus.

Bestellmöglichkeiten:
Verbraucherzentrale NRW, Zentralversand, Adersstr. 78, 40215 Düsseldorf,
Tel: (01 80) 50 01 433 (0,12 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz),
Fax: (02 11) 38 09-235,
E-Mail: publikationen@vz-nrw.de,
Internet: www.ratgeber-verbraucherzentrale.de.