Rechtsschutz bei Strom- und Gassperren von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlegt / Es droht faktisch der Verlust von Rechtsschutz
Harald Thomé · Von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, wurden durch das Bundesministerium Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz eingeführt, die die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren betreffen. Diese sollten nach Darstellung der Bundesregierung nicht nur den Energieversorgern, sondern auch deren Kunden helfen. Von „unmittelbar wirkenden Erleichterungen“ und „praktischen Verbesserungen im Alltag der Menschen“ sprach etwa der CDU-Abgeordnete Lars Rohwer im Bundestag über den Gesetzesentwurf. [1]
Die Realität sieht jedoch deutlich anders aus: Die Zuständigkeit bei Strom- und Gassperren wurde von den Amtsgerichten auf die Landgerichte verlagert. Das hat massive Folgen, insbesondere wegen des dort geltenden Anwaltszwangs bei solchen Verfahren. Es muss nun zunächst ein Anwalt gefunden werden, der bereit ist, auf Beratungshilfebasis tätig zu werden. Hinzu kommen Fahrtkosten zu den Landgerichten, die sich häufig nicht am Wohnort der Betroffenen befinden.
Siehe dazu LTO: Wie eine Gesetzesänderung tausenden Stromkunden das Leben schwer macht, Link: https://t1p.de/613ea








