Regierungssprecher Knut Peters: Landesregierung bleibt in vollem Umfang legitimiert
Zu der Aussage des Oppositionsführers im schleswig-holsteinischen Landtag, Dr. Ralf Stegner, bei der Landesregierung handele es sich um eine „geschäftsführende Landesregierung“, erklärte Regierungssprecher Knut Peters:
„“Dr. Stegners Aussage ist falsch. Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 30. August klar festgehalten, dass der Landtag seine volle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit behält. Das Parlament hat den Ministerpräsidenten mit der absoluten Mehrheit von 50 Stimmen gewählt. Die Landesregierung ist damit weiter in vollem Umfang legitimiert. Der Begriff „geschäftsführende Landesregierung“ ist in Artikel 27 der Landesverfassung definiert. Er ist auf die amtierende Landesregierung nicht anwendbar.““









