Ärger auf der Baustelle? Ratgeber hat Tipps für Bauherren

Sommerzeit ist Bauzeit. Doch ob Neubau oder Umbau – nicht immer herrscht auf der Baustelle nur eitel Sonnensschein. In den neu gebauten Wintergarten regnet es plötzlich rein, die neue Wasserleitung im Bad ist undicht oder es wurden die falschen Fliesen verlegt. Was also tun, wenn sich solche Mängel während der Bauphase ergeben?„Dann hat der Bauherr – bei einem Bauvertrag nach BGB – ähnliche Gewährleistungsansprüche wie auch sonst im Kaufrecht“, so die Verbraucherzentrale NRW. Er kann zunächst eine Nachbesserung verlangen, für die er dem Unternehmer eine Frist setzen kann. Die Pflicht zur Nachbesserung umfasst übrigens auch Transport-, Material- und Arbeitskosten, ebenso wie die Kosten für Vor- und Nacharbeiten. Bessert der Unternehmer in der gesetzten Frist nicht in der Qualität nach, die vertraglich vereinbart war, kann der Bauherr die Sache auch selbst in die Hand nehmen. Er kann den Mangel durch eine andere Firma beseitigen lassen und sich die Kosten vom ursprünglichen Auftragnehmer ersetzen lassen. Alternativ könnte er auch eine Preisminderung verlangen.
Wie sich die Ausführung von Bauarbeiten beurteilen lässt, was Bauherren bei Mängeln für Rechtsansprüche haben, wie eine Abnahme erfolgt und wie die Schlussrechnung geprüft werden kann, erklärt ausführlich der Ratgeber „Richtig bauen: Ausführung“, den die Verbraucherzentrale NRW herausgegeben hat. Das Buch begleitet Bauherren von der Einrichtung der Baustelle über die Kontrolle der einzelnen Gewerke bis hin zur Fertigstellung.
Das Buch „Richtig bauen: Ausführung“ ist zum Abholpreis von 19,90 Euro in den Beratungsstellen aller Verbraucherzentralen erhältlich.
Für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand kommt er gegen Rechnung auch ins Haus.
Bestellmöglichkeiten:
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* Tel: 0180/500 14 33,
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