Schleswig-Holstein Vorreiter im elektronischen Rechtsverkehr
KIEL. Als eines der ersten Bundesländer hat Schleswig-Holstein zum 1. September das elektronische Vereinsregister eingeführt. Bei den vier Register-Amtsgerichten Kiel, Flensburg, Lübeck und Pinneberg können ab sofort flächendeckend für das Land Anmeldungen zum Vereinsregister elektronisch eingereicht werden. Möglich wird dies durch den sogenannten elektronischen Briefkasten (EGVP) – ein Verfahren, das den Notaren im Lande bereits durch das elektronische Handelsregister bekannt ist. Nach wie vor hat jeder Bürger aber die Möglichkeit, „seinen“ Verein herkömmlich in Papierform anzumelden. Die Unterlagen werden dann in den voll elektronisch arbeitenden Registergerichten eingescannt. Durch die elektronische Registerführung erübrigt sich auch der Gang zum Gericht, um Unterlagen einzusehen:
Über www.handelsregister.de können Urkunden und Anmeldungen sowohl zum Handels- als auch zum Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister über das Internet abgerufen werden.