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Schleswiger Gericht: Streikender Lehrer darf nicht Schulleiter bleiben

KIEL/SCHLESWIG. Ein Schulleiter auf Probe, den das Bildungsministerium nach dessen Teilnahme am für Beamte verbotenen Lehrerstreik vom 3. Juni 2010 nicht mehr für befähigt hält, Führungsaufgaben wahrzunehmen, ist vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig  mit seiner Hauptforderung gescheitert. Die Richter erlauben nicht, dass dieser Lehrer bis zum Abschluss der juristischen Auseinandersetzungen um den Beamtenstreik die Schulleiterstelle besetzt. Mit einem so genannten „Hilfsantrag“ setze er sich durch. Das Ministerium für Bildung und Kultur darf diese Leitungsstelle demnach bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht anderweitig besetzen, entschieden die Schleswiger Richter.