Politik & Wirtschaft

Schmalfuß: Schleswig-holsteinisches Jugendarrestvollzugsgesetz ist bundesweit vorbildlich

KIEL. Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über den Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein – Jugendarrestvollzugsgesetz – (JAVollzG) fertiggestellt. Justizminister Emil Schmalfuß sowie die Vollzugs- und Vollstreckungsleiterin, Annegret Friese, und die Verwaltungsdienstleiterin der Jugendarrestanstalt Moltsfelde, Christa Laßmann, haben das Gesetz und den geplanten Vollzug heute (1. Februar) öffentlich vorgestellt. „“In diesem Gesetz sind die Rahmenbedingungen für einen modernen Vollzug des Jugendarrestes in Schleswig-Holstein festgeschrieben. Bislang gibt es noch in keinem Bundesland ein eigenes Jugendarrestvollzugsgesetz, so dass Schleswig-Holstein mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzes bundesweit eine Vorreiterstellung einnehmen wird. Auch die Ausgestaltung des Vollzugs in der Jugendarrestanstalt Moltsfelde gilt bundesweit als wegweisend““, betonte Justizminister Schmalfuß.

Frau Friese und Frau Laßmann begrüßten, dass erstmalig der Vollzug des Jugendarrestes auf eine ausführliche gesetzliche Grundlage gestellt werde. „“Der Gesetzentwurf zeigt uns, dass wir mit unserer täglichen Arbeit in der Jugendarrestanstalt Moltsfelde auf dem richtigen Weg sind““, so Laßmann. „“Die bereits bestehenden Maßnahmen und das soziale Training werden auf der Grundlage des Gesetzes weiter ausgebaut werden, um den Jugendlichen ihre Lebenssituation bewusst zu machen, sie individuell zu fördern und ihnen Hilfe für ein Leben ohne Straftaten zu geben. Der gesetzliche Auftrag, die angewendeten Programme auf ihre Wirksamkeit hin zu erforschen, wird uns in eine Diskussion mit der Fachöffentlichkeit bringen, von der alle Beteiligten profitieren werden.““

Unter anderem regelt das Jugendarrestvollzugsgesetz die inhaltlichen Ziele des Dauerarrestes sowie des Kurz- und Freizeitarrestes. Darüber hinaus enthält es eine Reihe von Einzelregelungen zur Unterbringung der Jugendlichen, zu Freizeit und Sport sowie zu Außenkontakten. Die Regelungen zum Verkehr mit der Außenwelt (Besuche, Telefongespräche, Schriftverkehr) der Jugendlichen während des Arrestvollzugs wurden erweitert. Bei Beschlussarresten soll die Erledigung der Auflagen während der Arrestzeit ermöglicht werden. Zudem ist erstmalig eine Ausführung oder ein Ausgang der Jugendlichen aus Gründen ihrer Erziehung und Förderung möglich. Im Rahmen einer künftig gesetzlich geregelten Nachsorge sollen – im Sinne einer möglichst durchgängigen und damit effektiven Jugendhilfe – die Jugendlichen bei der Einleitung von ggf. erforderlichen Maßnahmen und Hilfen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt oder sonstigen Trägern der Jugendhilfe unterstützt werden.

Hintergrund
In der Jugendarrestanstalt wird Jugendarrest als strafjustizielle Reaktion auf Jugendkriminalität in Gestalt kurzzeitiger freiheitsentziehender Maßnahmen von bis zu vier Wochen vollstreckt. Der Jugendarrest ist eine jugendgerichtliche Maßnahme bei kleinerer oder mittlerer Kriminalität von jungen Straftätern und als solche von der Jugendstrafe, die bei schwerer Kriminalität für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einer Jugendstrafanstalt vollstreckt wird, zu unterscheiden. Im Vollzug des Jugendarrestes wird mit einem erzieherischen Ansatz versucht, den Jugendlichen ihr eigenes kriminelles Verhalten deutlich zu machen, ihre Taten – auch unter Verdeutlichung der Folgen für die Opfer – aufzuarbeiten und sie im Hinblick auf ihr bisheriges und künftiges Verhalten zu sensibilisieren. Die Jugendarrestanstalt Moltsfelde wurde 2002 erbaut und 2009 erweitert. Sie verfügt über insgesamt 57 Arrestplätze und ist die zentrale Jugendarrestanstalt des Landes Schleswig-Holstein, in der jährlich rund 1.000 Jugendarreste verbüßt werden.