Schulträgern kann man das Hü und Hott der Landespolitik nicht vorwerfen!
Zur Pressemitteilung der FDP zu den neu genehmigten Gemeinschaftsschulen erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Anke Erdmann: Wir erinnern uns: Die Schulträger haben die Schulentwicklungspläne auf den Weg gebracht, das Ministerium hat die Anträge nach und nach genehmigt. An einigen Orten ist das in großer Eintracht geschehen. So hat die Kieler Ratsversammlung im Herbst 2008 in einem breiten Beschluss von vier Fraktionen plus SSW-Vertreterin und der Zustimmung aller Schulen die Schulentwicklungsplanung auf den Weg gebracht. Mittel für nötige Umbauten wurden bewilligt, die Gelder aus dem Konjunkturprogramm eingeplant und mit der Planung von gemeinsamen Lehrerzimmern und Mensen begonnen.Seit die FDP dem Volksbegehren des Verbandes der Realschullehrer, dessen Ergebnis noch immer nicht vorliegt, ein kleines Hintertürchen im Schulgesetz geöffnet hat, fühlen sich die Schulträger zu einer Entscheidung gezwungen: Sollen Bauvorhaben auf Eis gelegt werden? Was soll man den Eltern und Kindern im Vorfeld der Schulanmeldung sagen? Worauf sollen sich die KollegInnen einstellen? Es gibt Fragen, die müssen entschieden werden, nicht erst, wenn das Votum des Volksbegehrens vorliegt.
Frau Conrad sprach im Bildungsausschuss selber von einer Hand voll Realschulen, die bei einem Erfolg des Volksbegehrens überhaupt die Möglichkeit hätten, Realschulen zu bleiben. Auch vor diesem Hintergrund den Schulträgern in einem verbalen Rundumschlag Missachtung des Schulwillens zu unterstellen, ist völlig neben der Spur. Den Schulträgern kann man das Hü und Hott in der Landespolitik nun wirklich nicht vorwerfen.









