Solarleitfaden der Hansestadt Lübeck
Für den Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem historischen Stadtbild · Mit dem neu entwickelten Solarleitfaden gibt die Hansestadt Lübeck eine praxisnahe Orientierungshilfe für den Ausbau von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen heraus. Ziel ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen – auch und gerade in denkmalgeschützten und stadtbildprägenden Bereichen wie zum Beispiel dem UNESCO-Welterbe.
Die Herausforderungen liegen dabei im Spannungsfeld zwischen Klimaschutz, Denkmalschutz und Stadtbildpflege. Der neue Leitfaden wurde daher unter enger Zusammenarbeit der Klimaleitstelle, der Denkmalpflege, der Welterbekoordination, sowie der Stadtbildpflege erstellt. Er liefert Eigentümer:innen, Investor:innen, Planer:innen sowie den Mitarbeitenden der Verwaltung klare Hinweise, wie Solaranlagen denkmalverträglich und nachhaltig umgesetzt werden können.
„Mit dem Solarleitfaden haben wir eine gemeinsame Lösung entwickelt, die Klimaschutz und Denkmalschutz nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander verbindet“, betont Senatorin Joanna Hagen. „Die enge Zusammenarbeit zwischen Klimaleitstelle, Denkmalpflege, Welterbekoordination und Stadtbildpflege zeigt: Lübeck kann beides – unser wertvolles Stadtbild bewahren und zugleich die Energiewende aktiv gestalten.“
„Gerade als UNESCO-Welterbestadt stehen wir in besonderer Verantwortung für unser historisches Erbe. Der neue Leitfaden beweist, dass der Schutz unserer einzigartigen Kulturlandschaft und die Nutzung erneuerbarer Energien keine Gegensätze sein müssen. Er ist ein Zeichen für den Gestaltungswillen unserer Stadt und für eine moderne, nachhaltige Kulturpolitik“, ergänzt Senatorin Monika Frank.
Der Solarleitfaden bietet konkrete Informationen zu:
• geeigneten Flächen für Photovoltaik- und Solarthermieanlagen im Stadtgebiet,
• technischen und gestalterischen Lösungen für sensible Bereiche,
• rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit Erhaltungssatzungen und dem Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein,
• der Abwägung öffentlicher Interessen im Genehmigungsverfahren.
Für Gebiete mit Erhaltungssatzungen und Denkmale bleibt weiterhin eine sorgfältige Einzelfallprüfung erforderlich. Hierbei wird geprüft, ob Solaranlagen das Ortsbild oder denkmalgeschützte Ensembles beeinträchtigen könnten. Dabei werden die neuen gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 berücksichtigt, das den Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse einordnet. Ziel ist es, durch den Leitfaden mehr Transparenz und Planungssicherheit für Antragsteller zu schaffen und zugleich die gesetzlichen Schutzziele einzuhalten.
Beratungsangebote für Bürger:innen
Zur Unterstützung wurde bereits 2022 eine städtische Solarberatung eingerichtet, die monatlich Interessierte, Eigentümer:innen und Antragsteller:innen bei der Planung unterstützt. Anfragen für eine individuelle Solarberatung können per E-Mail an stadtbildpflege@luebeck.de gestellt werden.
Der öffentliche Bericht wird in den kommenden Wochen in den politischen Gremien behandelt. Weitere Informationen zur Solarberatung, dem Solarpotentialkataster sowie der Solarleitfaden als Info-Broschüre zum Download sind online abrufbar unter www.luebeck.de/solardach.
