Politik & Wirtschaft

Sozialminister Garg begrüßt längere Fristen beim Bildungs- und Teilhabepaket

KIEL / BERLIN. Erfreut hat sich Schleswig-Holsteins Sozialminister Dr. Heiner Garg über das Ergebnis des Runden Tisches zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets geäußert. In Berlin hatten sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und Vertreter der Kommunen sowie der Länder darauf verständigt, die Frist für die rückwirkende Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket um 2 Monate bis zum 30.06.2011 zu verlängern.

Dazu erklärte Minister Garg: „Diese Entscheidung war ein Gebot der Vernunft und der Fairness. Man kann von den Bürgern nicht verlangen, binnen eines Monats alle Ansprüche geltend zu machen, nachdem sich die Politik doch erheblich Zeit mit der Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten transparenten Neuregelung der SGB II-Leistungen gelassen hat. Ich freue mich sehr, dass die Anregung Schleswig-Holsteins einer verlängerten Antragsfrist aufgegriffen wurde.“

Nun komme es darauf an, dass die Angebote für mehr Bildung und Teilhabe auch tatsächlich wahrgenommen werden. Es sei auch eine Erziehungsverantwortung von Eltern, die Rechte ihrer Kinder wahrzunehmen. Garg: „Man kann wirklich nicht behaupten, dass die Antragstellung zu kompliziert wäre. Trotzdem ist es richtig, dass weiterhin intensiv für das Bildungs- und Teilhabepaket geworben werden muss. Es handelt sich um ein erst seit wenigen Wochen bestehendes Angebot, das erst noch bekannt gemacht werden muss.“ Deshalb sei es richtig, dass die Kommunen die Eltern noch einmal direkt ansprechen.

Auch die Überlegung, alle in Frage kommenden Multiplikatoren zu nutzen, um auf die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes aufmerksam zu machen und für ihre Inanspruchnahme zu werben, begrüßte Garg ausdrücklich: „Menschen, insbesondere Lehrkräfte und Erzieherinnen, die im täglichen Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen sind, können dazu beitragen, dass die zu Verfügung stehenden Mittel auch wirklich ankommen.“

Garg würdigte, dass mit dem Bildungs- und Teilhabepaket etwas konzeptionell Neues auf den Weg gebracht wird: „Hier soll mehr erreicht werden, als eine simple Erhöhung von Auszahlungsbeträgen. Die Bildungs- und Teilhabepakete basieren auf einer eingehenden Analyse, was sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen fehlt, um angemessene Entwicklungschancen zu eröffnen.“ Zu Recht habe das Bundesverfassungsgericht die individuellen Ansprüche von Kindern gestärkt. Dazu müsse eine substanziell verbesserte Aussicht auf ein Erwachsenenleben ohne die Abhängigkeit von Transferleistungen gehören, so der Minister. „Es ist daher richtig, dass die Gesellschaft direkt in bessere Chancen für sozial schlechter gestellte Kinder investiert.“

Hintergrund:

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein zentrales Element der Neuregelungen im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Rahmen des Sozialgesetzbuches II (SGB II).
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung: Eine Arbeitsgruppe des Bund-Länder-Ausschusses moderiert und begleitet den Prozess und hilft bei rechtlichen Fragen. Über die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für die rund 75.000 leistungsberechtigten Kinder im Land wird vor Ort in den Jobcentern entschieden. Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach dem SGB II liegt in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte, die kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind.
Die mit der SGB II-Reform beschlossene Erhöhung des Regelsatzes zum 01.01.11 wird seit Inkrafttreten des Gesetzes umgesetzt. Leistungsberechtigten wurden die Erhöhungen nachträglich überwiesen. Seit Anfang April wird der erhöhte Regelsatz regelmäßig überwiesen.

Anträge zum Bildungs- und Teilhabepaket für die leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen können bei den örtlich zuständigen Dienststellen von Kommunen, Kreisen und Jobcentern gestellt werden. Von den Eltern seit Jahresbeginn verauslagte Leistungen können rückwirkend noch bis zum 30.06.2011 beantragt werden und werden auf Nachweis erstattet

Weitere Infos zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums: www.bildungspaket.bmas.de