Staatskirchenvertrag unter Dach und Fach

Stadt Hamburg und Nordelbische Kirche tauschen Urkunden aus
Hamburg (gr/nr) – In einem feierlichen Akt haben heute die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (NEK) und die Freie und Hansestadt Hamburg die Ratifizierungsurkunden des Ende 2005 geschlossenen Staatskirchenvertrages ausgetauscht. Der Vorsitzende der Kirchenleitung, Bischof Dr. Hans Christian Knuth, die nordelbische Bischöfin für den Sprengel Hamburg, Maria Jepsen, sowie der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt, Ole von Beust, unterzeichneten die Urkunden.
Damit ist der letzte Akt für das Wirksamwerden des Staatskirchenvertrages vollzogen.
Im Februar 2005 waren die Verhandlungen aufgenommen worden, die im Sommer vergangenen Jahres zu einem Vertrag führten. Er wurde von Senat und Kirche am 29. November 2005 unterzeichnet und in diesem Jahr von der Synode der NEK und der Hamburger Bürgerschaft ratifiziert.
„Ich freue mich sehr, dass nun der letzte Schritt vollzogen wird“, sagte die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen. „Die Beziehungen zwischen Stadt und Nordelbischer Evangelisch-Lutherischer Kirche sind nun rechtlich klar beschrieben und festgelegt. Angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Herausforderungen sehen wir uns in gemeinsamer Verantwortung, wenn auch in unterschiedlicher Funktion und Akzentuierung.“
Hamburgs Erster Bürgermeister Ole von Beust: „Mit dem heutigen Tag haben wir endgültig eine Rechtsgrundlage geschaffen, die das freundschaftliche Verhältnis zwischen der Nordelbischen Kirche und Hamburg stärkt und fördert. Der Kirchenstaatsvertrag ist ein wichtiges Symbol für die gemeinsame Verantwortung von Staat und Kirche gegenüber den Menschen in der Hansestadt“.
In einem Staatskirchenvertrag regeln Kirchen und Staaten beziehungsweise Bundesländer ihre Zusammenarbeit rechtlich verbindlich. Dabei geht es unter anderem um den Religionsunterricht an den Schulen, die religionspädagogische, theologische, kirchenmusikalische und diakonische Ausbildung, um die Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge, das Meldewesen, die Denkmalpflege und die Friedhofsverwaltung.









