Stärken und Talente von Menschen mit Behinderung erkennen und nutzen
Arbeitgeber-Service wirbt vom 02. bis 06.12.2013 in Unternehmen für Inklusion – Jeder Mensch sollte in seiner Individualität von der Gesellschaft akzeptiert werden und die Möglichkeit haben, in vollem Umfang daran teilzuhaben. Das betrifft auch die Integration von Menschen mit Behinderung in die Arbeitswelt. Am 03. Dezember 2013 ist der „Internationale Tag der Menschen mit Behinderung“, der Zeichen für mehr Teilhabe setzen und ihre Situation ins Blickfeld der Öffentlichkeit rücken soll. Auch die Arbeitsagenturen und Jobcenter werben in der Woche vom 02. bis 06. Dezember 2013 verstärkt für mehr Inklusion.
„Wichtig ist es, dass wir unsere Vorbehalte überwinden und die Stärken und Talente sehen, die Menschen mit Behinderung haben. Sie sind oftmals gut ausgebildet, motiviert und leistungswillig. Am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt, sind behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Gewinn für das Unternehmen. Das können wir anhand eigener Beispiele nur bestätigen. In der Arbeitsagentur Lübeck haben wir eine Beschäftigungsquote von 9,0 Prozent. Damit liegen wir über der Quote privater (4,2 Prozent) und öffentlicher (8,2 Prozent) Arbeitgeber in unserem Bezirk“, erklärt Wolfgang Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lübeck.
Aktuell sind 907 schwerbehinderte Menschen in Lübeck und Ostholstein arbeitslos gemeldet. Dabei sind Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern verpflichtet, fünf Prozent der Stellen mit Schwerbehinderten zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, wird eine Ausgleichsabgabe fällig. Diese wird zurzeit für 931 Arbeitsplätze in Lübeck und Ostholstein gezahlt.
„Ältere Menschen mit Behinderung sind überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen. Während der Anteil der über 50-Jährigen an allen Arbeitslosen bei rund 30 Prozent liegt, sind es bei den schwerbehinderten Arbeitslosen mit 57 Prozent nahezu doppelt so viele. Auch hier gibt es viele gut ausgebildete und motivierte Arbeitnehmer. Wir haben zum Beispiel dieses Jahr eine 61-jährige Mitarbeiterin in der Poststelle eingestellt. Obwohl sie die Tätigkeit so nicht kannte, hat sie sich schnell eingearbeitet. Aufgrund eines angeborenen Hüftleidens hat sie eine anerkannte Schwerbehinderung. Bei der Postverteilung ist sie viel auf den Beinen. Doch wenn sie darauf achtet, dass sie nicht zu schwer hebt, sich zwischendurch hinsetzt und ausruht, spielt ihr Handikap überhaupt keine Rolle“, ergänzt Werner.
Ein hartnäckiges Vorteil bei Unternehmen betrifft die eingeschränkte Leistungsfähigkeit beziehungsweise häufige Erkrankungen. Doch alle Erfahrungen zeigen, dass sich die krankheitsbedingten Fehlzeiten von behinderten Menschen nicht von anderen Mitarbeitern unterscheiden. Menschen mit Handikap kennen ihre Belastungsgrenzen und sind meist gut auf ihre Behinderung eingestellt. Die körperlichen Defizite sind zudem häufig zum Beispiel durch Hörgeräte, besondere Bildschirme oder angepasste Tische ausgeglichen.
Ein weiterer Nachteil wird in der Unkündbarkeit gesehen. Dabei sind auch Schwerbehinderte kündbar. In den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses besteht kein besonderer Kündigungsschutz. Danach bedarf die Kündigung der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes. Dabei wird geprüft, ob es Möglichkeiten gibt, um das Beschäftigungsverhältnis gegebenenfalls zu erhalten. Sollten die Bedingungen für den Arbeitgeber nicht zumutbar sein, wird nicht am Beschäftigungsverhältnis festgehalten. Auch bei verhaltensbedingten Gründen oder vertragswidrigen Pflichtverletzungen besteht kein besonderer Kündigungsschutz.
Außerdem wird der Kostenaspekt oft genannt. Allerdings stellen die meisten Behinderungen überhaupt keine besonderen Anforderungen an den Arbeitsplatz. Nicht selten reichen bereits organisatorische Maßnahmen aus, um eine behindertengerechte Anpassung umzusetzen. Sofern eine behindertengerechte Einrichtung oder der Umbau des Arbeitsplatzes notwendig ist, fördern die Träger der beruflichen Rehabilitation sowie das Integrationsamt auf Antrag die erforderlichen Maßnahmen.
Und für jeden beschäftigten schwerbehinderten Menschen spart der Betrieb zusätzlich die Ausgleichsabgabe. Angerechnet werden können auf diese Arbeitsplätze neben schwerbehinderten Menschen auch ihnen Gleichgestellte. Das sind Arbeitnehmer, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 haben.
Die Einstellung von schwerbehinderten Menschen kann die Agentur für Arbeit oder der jeweilige berufliche Rehabilitationsträger unter bestimmten Voraussetzungen mit verschiedenen Zuschüssen fördern. Allein die Arbeitsagentur Lübeck gibt jährlich rund 12 Millionen Euro für die Teilhabe behinderten Menschen am Arbeitsleben aus.
„Nutzen Sie vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung dieses Potenzial und lassen auch Sie sich zu den Möglichkeiten beraten. Die Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service nehmen gerne unter der kostenfreien Hotline 0800 4 5555 20 Ihre Anfragen entgegen“, wirbt Werner für die Einstellung.