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Stellungnahme der Landesstelle für Suchtfragen zur Drogenpolitik liegt vor

KIEL. Die Landesstelle für Suchtfragen (LSSH) hatte Ende Juli vom Gesundheitsministerium den Auftrag erhalten für den begonnen fachlichen Dialog zur Drogenpolitik, eine Stellungnahme zu erarbeiten. Die Stellungnahme liegt jetzt vor und soll in dem weiterführenden fachlichen Austausch miteinbezogen werden. Im Fokus stehen darin die Themen „Drugchecking“, „Bagatellgrenze“ und „Drogenkonsumräume“. Bei der Erstellung der Bewertung wurden in einer landesweiten Umfrage 66 Fachleute aus 49 Einrichtungen der Suchtarbeit einbezogen.

Zum Thema „Überprüfung und Anhebung der geringen Menge zum Eigenverbrauch weicher Drogen (Bagatellgrenze Cannabis) kommen die angehörten Fachleute zu folgendem Ergebnis: Die derzeitige Grenze von 6 Gramm wird für sinnvoll gehalten. 88 % der Befragten sind gegen eine Erhöhung der Grenze.

Zum Thema „Drogenkonsumräume einrichten und rechtlich absichern“ ergab die Stellungnahme: 58 % der Fachleute sehen grundsätzlich positive Effekte durch Drogenkonsumräume, wie sie in Großstädten wie Berlin und Frankfurt eingerichtet wurden. Für Schleswig-Holstein sehen allerdings derzeit nur 27 % der Fachleute einen Bedarf dafür.

Zum Thema „Erprobung von Drug-Checking“ ist die Meinung ebenfalls geteilt: 54 % der Fachleute sehen dieses Instrument als sinnvoll an, 43 % fürchten negative Effekte wie eine Verharmlosung von Drogen und einen Anstieg des Konsums und damit auch der Suchtkranken. Eindeutig mehrheitlich (91%) abgelehnt wird Drugchecking, sofern es durch die regulären Suchthilfemittel finanziert würde.

Neben der Weiterentwicklung von Präventionsangeboten prüft das Land derzeit vor dem Hintergrund der zwischen den Regierungsfraktionen formulierten Zielen die Weiterentwicklung der Drogenpolitik insgesamt. „“Die Stellungnahme der LSSH wird dabei mit einbezogen“, so Gesundheitsministerin Kristin Alheit. „Oberste Priorität in der Drogenpolitik ist es, ein drogenfreies Leben zu fördern“.“ Zum Thema Bagatellgrenzen betonte Alheit: „“Ziel der Koalition ist eine bundeseinheitliche Regelung. In 13 Bundesländern gilt derzeit die Grenze von 6 Gramm. Vordringliche Aufgabe in der Drogenpolitik ist, ein möglichst niedrigschwelliges Präventionsangebot zu ermöglichen. Darin sind sich alle Beteiligten einig und dies wird erneut durch die Stellungnahme der Landesstelle bestätigt““. Bei den weiteren Prüfungen sollen neben Suchtexperten auch Justiz und kommunale Seite einbezogen werden.

LSSH-Stellungnahme unter: www.sozialministerium.schleswig-holstein.de