Änderungen beim Online-Einkauf – Nachteile für den Verbraucher?
Kehl – Ab dem 13. Juni 2014 ändert sich einiges beim Einkaufen im Internet. Grund hierfür ist die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU. Die einschneidendste Änderung liegt beim Widerrufsrecht. Zukünftig muss der Käufer beim Widerruf immer die Kosten des Rückversands bezahlen; bislang trug der Anbieter die Rückversandkosten, wenn der Bestellwert über 40 Euro lag. Der Online-Schlichter in Kehl beleuchtet hierzu den Hintergrund.
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