Angler

Politik & Wirtschaft

Neue Regelungen für Angler in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein treten am 1. Juli 2012 neue Regeln für Angler in Kraft, die vor allem Urlauber betreffen. Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, müssen in Schleswig-Holstein zusätzlich 10 Euro Fischereiabgabe entrichten. Abgabemarken dazu gibt es bei den örtlichen Ordnungsbehörden, Hafenämtern und Außenstellen der Fischereiaufsicht. Viele Ausgabestellen schicken die Marken gegen Vorkasse zu, eine persönliche Anwesenheit ist nicht erforderlich. Auch viele Angelgeschäfte, Veranstalter von Angelreisen sowie Hotels und Pensionen vor allem in Küstennähe halten die Marken als Service bereit.

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