Behördliche Namensänderungen jetzt beim Standesamt
Zuständigkeit ändert sich am 1. April 2012 – Mailadresse bleibt die gleiche Die Zuständigkeit für behördliche Namensänderungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen lag bislang im Bereich Melde- und Gewerbeangelegenheiten der Hansestadt Lübeck. Für familienrechtliche Namenserklärungen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist seit jeher das Standesamt Lübeck zuständig.
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