CDA für Karenzzeit für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder
„Eine Karenzzeit von zwei Jahren für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder ist mindestens angemessen. Wer in einer Regierungstätigkeit war, kann nicht gleich darauf
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„Eine Karenzzeit von zwei Jahren für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder ist mindestens angemessen. Wer in einer Regierungstätigkeit war, kann nicht gleich darauf
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