DHKP-C

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GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der DHKP-C

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2012 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den 38-jährigen türkischen Staatsangehörigen Erol G. wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) erhoben (§ 129b Abs. 1 i. V. m. § 129a Abs. 1 StGB). Bei der „Revolutionären Volksbefreiungspartei/-front“ (DHKP-C) handelt es sich um eine linksextremistische ausländische terroristische Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, das verfassungsgemäße Regierungssystem in der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu beseitigen und durch ein kommunistisches Regime marxistisch-leninistischer Prägung zu ersetzen.

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