Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen

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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen: Anpassung nicht verpassen

Ab dem 1. Juli 2013 können Schuldner mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse verbuchen: Die Pfändungsfreigrenzen werden um gut 1,5 Prozent erhöht. Das macht bei einer Pfändung von Einkommen auf der untersten Stufe fortan einen Freibetrag von 1.050 Euro, beim Pfändungsschutzkonto sind künftig 1.045,04 Euro geschützt. „Die neuen Pfändungsfreigrenzen gelten automatisch und ohne Übergangsregelung und müssen sowohl von Arbeitgebern bei Lohnpfändungen und Lohnabtretungen als auch von Kreditinstituten bei einem Pfändungsschutzkonto beachtet werden“, pocht die Verbraucherzentrale NRW darauf, den ohnehin am Existenzminimum wirtschaftenden Schuldnern die Erhöhung des ihnen zustehenden Einkommens umgehend einzuräumen. Mit den folgenden Tipps weist sie den Weg, um die Anpassung an die neuen Pfändungsfreigrenzen nicht zu verpassen:

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