GEMA verlangt „Strafzuschlag“: Grund: Nicht eingereichte Musikfolgen bei Live-Musikveranstaltungen
Sowohl nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz als auch nach dem mit der GEMA abgeschlossenen Gesamtvertrag, wonach u.a. Verbandsmitglieder einen Nachlass von 20%
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