GUTHABEN AUS ENERGIERECHNUNGEN SIND UNVERZÜGLICH ZU ERSTATTEN – ÜBERHÖHTE ABSCHLÄGE UNZULÄSSIG
VZ/NRW Energieversorger müssen Abschlagszahlungen für die Lieferung von Strom oder Gas am mutmaßlichen Verbrauch des Kunden orientieren. Zudem sind Guthaben
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