Haus & Grund zur neuen Landesbauordnung Keine weitere Verspargelung durch Windräder

Bauen & Wohnen

Haus & Grund zur neuen Landesbauordnung Keine weitere Verspargelung durch Windräder

„Das gibt unnötig Streit zwischen den Nachbarn. Windkraftanlagen gehören in den Außenbereich.“ So kommentierte Alexander Blažek, Vorsitzender des Grundeigentümerverbands Haus & Grund Schleswig-Holstein, die heutige Vorstellung der neuen Landesbauordnung wörtlich. Danach sei es erlaubt, Kleinwindanlagen bis zu zehn Meter Höhe und drei Meter Rotordurchmesser ohne Baugenehmigungsverfahren – allerdings nicht in reinen Wohngebieten – aufzustellen. Schlagschatten wie in der Disko und erhebliche Lärmbeeinträchtigungen durch die Rotorblätter könnten zu nachbarlichen Auseinandersetzungen führen, wenn eine derartige Anlage in der Nähe der Grenze errichtet werde. Sinnvoller sei es, große Windkraftanlagen – am besten in Bürgerwindparks – in dafür ausgewiesenen Außenbereichen aufzustellen. Dort würden angemessene Abstandsflächen gelten.

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