Urteil des Bundesfinanzhofs: Hotelfrühstück ist mit 19 Prozent zu versteuern
Das Frühstück im Hotel unterliegt nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, sondern ist mit 19 Prozent zu versteuern. So lautet die in
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Das Frühstück im Hotel unterliegt nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, sondern ist mit 19 Prozent zu versteuern. So lautet die in
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