Mitteilung Kreisverband Lüb. Sportfischer zur Wakenitz

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Mitteilung Kreisverband Lüb. Sportfischer zur Wakenitz

Hinweis zur Schonmaßen/-zeiten der Wakenitz · Der Kreisverband Lübecker Sportfischer e.V. weist auf folgendes hin: Das Land Schleswig-Holstein hat am 9. Juli 2021 die Schonmaße und Schonzeiten der Binnenfischereiverordnung (BiFVO) teils verändert. Das entspricht nicht in allen Punkten den Nutzungsbedingungen der Hansestadt Lübeck für das Angeln in den städtischen Gewässern. Insoweit gilt: Die Festlegungen der BiFVO sind verbindlich, sie können nicht unterschritten werden. Aber wenn Nutzungsbedingungen höhere Schonmaße oder längere Schonzeiten enthalten, dann gelten die höheren bzw längeren Schonbestimmungen.

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