„Tanzverbot“ eingeschränkt: PIRATEN feiern zeitliche Begrenzung des Veranstaltungsverbots an stillen Feiertagen in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein darf künftig auch am Volkstrauertag und Totensonntag ab 20 Uhr das kulturelle Leben uneingeschränkt stattfinden. Auf Initiative der
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