Ratgeber: Das Vorsorge-Handbuch

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Ratgeber: Das Vorsorge-Handbuch

Ratgeber: Das Vorsorge-Handbuch – Auch wenn ein Mensch nach Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche zu äußern, kann die medizinische Behandlung nach seinem Willen gestaltet werden. Dazu muss eine Patientenverfügung vorliegen, in der zum Beispiel festgelegt ist, ob starke Schmerzmittel oder künstliche Ernährung zum Einsatz kommen. Fehlt diese jedoch, müssen Ärzte und Angehörige versuchen, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.

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