schleswig-holsteinische Finanzministerium

Politik & Wirtschaft

Zu Medienberichten über eine Steuerpflicht für Spenden an die „Tafeln“ erklärt das schleswig-holsteinische Finanzministerium:

KIEL. Bislang sind in Schleswig-Holstein keine Probleme zwischen den Tafeln, den SpenderInnen und den Finanzämtern bekannt geworden. Hintergrund ist ein Grenzfall im Umsatzsteuerrecht. Lebensmittelspenden von Produzenten sind dem Grunde nach aufgrund bindender europarechtlicher Vorgaben (sog. Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie) umsatzsteuerpflichtig. Die Produzenten werden insoweit gleich behandelt mit Verbrauchern, die Lebensmittel kaufen und im Anschluss spenden.

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