Sonderregelungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie des Coronavirus (SARS-CoV-2)

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„Sonderregelungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie des Coronavirus (SARS-CoV-2)“

Sonderregelungen für Gerichte und Staatsanwaltschaften für die Dauer der Pandemie des Coronavirus (SARS-CoV-2) Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) wurde am 11. März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zu einer Pandemie erklärt. Ziel der staatlichen Bemühungen ist es weiterhin, die Infektionen in Deutschland so früh wie möglich zu erkennen und die weitere Ausbreitung des Virus zu verringern. Vor diesem Hintergrund bedarf es auch sichernder Maßnahmen für die Sicherstellung des Betriebes der schleswig-holsteinischen Gerichte und Staatsanwaltschaften.

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