Urteil des Bundesfinanzhofs: Hotelfrühstück ist mit 19 Prozent zu versteuern
Das Frühstück im Hotel unterliegt nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, sondern ist mit 19 Prozent zu versteuern. So lautet die in
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Das Frühstück im Hotel unterliegt nicht dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, sondern ist mit 19 Prozent zu versteuern. So lautet die in
WeiterlesenAls „steuerfrei“ deklarierte Zuschläge für Arbeitnehmer sind nur dann tatsächlich steuerfrei, wenn der Arbeitgeber sie zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bezahlt.
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