Teilurteil zur Klage gegen den Lübecker Flughafen liegt vor
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Das schriftliche Teilurteil des Landgerichts Kiel im Klageverfahren der Flugesellschaft Air Berlin gegen den Flughafen Lübeck liegt nun vor.Das Gericht hat die Unbilligkeit der Entgeltordnung vom 1. Oktober 2002 festgestellt und die Flughafen Lübeck GmbH dazu verurteilt, Auskunft zu erteilen über etwaige Zahlungen und Leistungen an Ryanair. Ausgangspunkt der Klage von Air Berlin waren die Entgeltordnung vom 1. Oktober 2002 und angebliche unzulässige Beihilfen an Ryanair. Lediglich zwei der ursprünglich sieben Anträge von Air Berlin sind entschieden worden. Die übrigen Anträge wurden vom Gericht für nicht entscheidungsreif gehalten. Hansestadt Lübeck, Infratil und der Flughafen Lübeck sehen in einer ersten Bewertung das Klageverfahren als noch nicht entschieden an und vertrauen hier auf den unvoreingenommenen Sachverstand des Landgerichts. Gleichwohl ist eine Berufung vor dem OLG Schleswig nicht ausgeschlossen. Mit der neuen Entgeltordnung vom Juni 2006 wurde der Klage von Air Berlin die Grundlage entzogen. Seit dem 1. Januar 2005 ist mit 90 Prozent Infratil Hauptgesellschafter der Flughafen Lübeck GmbH und führt die Geschäftspolitik mit Ryanair wie mit jeder anderen Fluglinie fort. Damit erfüllt der Flughafen den Private Investor Test der EU-p Kommission. Jede Fluglinie wird demnach zu gleichen Konditionen bedient. Keine Fluglinie wird diskriminiert, die in Lübeck landen will. Damit ist auch dem Vorwurf der unzulässigen Beihilfe an Ryanair die Grundlage entzogen. Laut Infratil und Flughafen Lübeck GmbH hat das Teilurteil demnach keinen Einfluss auf den Flugbetrieb und die Geschäftspolitik des Unternehmens. Vielmehr würde man sich freuen, in Zukunft Air Berlin wieder häufiger als Kunden begrüßen zu dürfen.