Thomé Newsletter 09/2023 – Inflationsrate im Februar 2023
Inflationsrate im Februar 2023 voraussichtlich +8,7 % und notwendige Folgen. Das Bundesamt für Statistik meldet für Jan. und Feb. 2023 eine Inflationsrate von 8,7 %. Die Kosten für Nahrung sind gleichzeitig um 21,8 % gestiegen, die für Energie um 19,1 %. Für arme Menschen sind das Horrorzahlen, weil das Ende des Geldes im Monat noch schneller erreicht ist. (https://t1p.de/sew4j)
In der Folge schlagen die Tafeln Alarm, sie sehen sich am Limit, es herrsche ein Rekordandrang der Bedürftigen (https://t1p.de/8yrzk) . All das sind die logischen Folgen der Unterfinanzierung.Die Existenz von Millionen SGB II/SGB XII/AsylbLG-beziehenden Menschen ist nicht mehr in ausreichendem Maße gedeckt. Daher müssen jetzt weitere und dauerhafte Änderungen her.
Zu den notwendigen Maßnahmen:
- Die erste und wichtigste ist eine Regelleistungserhöhung. Ein „Solidarzuschlag“ von monatlich mind. 100 EUR pro leistungsbeziehende Person.
- Der Strom muss aus den Regelleistungen raus und den Unterkunftskosten zugeschlagen werden. Überbrückend bis dahin: alle Mehrkosten, die oberhalb des Betrages sind, der dafür im Regelsatz vorgesehen ist, sollten als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II/Abweichender Bedarf nach § 27a Abs. 4 SGB XII übernommen werden (https://t1p.de/sox28)
- Aufrechnungsmoratorium: für die nächsten zwei Jahre sollte jede Aufrechnung von behördlichen Ansprüchen aus dem laufenden Leistungsbezug gestoppt werden
- Wohnkostenlückenmoratorium: alle laufenden Kürzungen von Wohnkosten sollten für die Dauer von zwei Jahren gestoppt werden.
- Einführung eines zusätzlichen Anspruchs für Elektrogroßgeräte und einer Modifikation des Anspruchs für einmalige Bedarfe in § 21 Abs. 6 SGB II/§ 30 Abs. 10 SGB XII.
Das wären konkrete Maßnahmen, die jetzt und sofort getan werden müssen, um die Lebenssituation von Millionen armer Menschen zu verbessern.

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