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Politik & Wirtschaft

Tobias Koch und Petra Nicolaisen zur kommunalen Schuldenbremse: Der Gesetzentwurf wirft mehr Fragen als Antworten auf!

Der „Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Konsolidierungshilfe“ der Fraktionen von SPD, Grünen und SSW wirft nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Petra Nicolaisen, und des finanzpolitischen Sprechers, Tobias Koch, mehr Fragen auf, als er Antworten bietet: „Die Einsicht der Regierungsfraktionen, dass die Aufhebung unserer kommunalen Schuldenbremse ein schwerer Fehler wäre, begrüßen wir. Allerdings wirft der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf mehr Fragen auf, als er Antworten bietet“, so Nicolaisen und Koch heute (13. September 2012) in Kiel.

So sei völlig unklar, wie innerhalb der auf sieben Jahre verkürzten Zeitspanne bei gleichbleibendem Mitteleinsatz von 90 Millionen Euro im Jahr die bisher aufgelaufenen und zusätzlich noch entstehenden Defizite der Kommunen bis zum Jahr
2018 zurückgeführt werden sollten. Bis einschließlich 2010 seien bereits 750-800 Millionen Euro aufgelaufen. Seitdem seien weitere Millionen hinzu gekommen.

„Mit insgesamt 630 Millionen Euro bis zum Jahr 2018 ist das Ziel eines vollständigen Defizitabbaus nachweislich nicht zu erreichen“, urteilte Nicolaisen.

Da die Regierungsfraktionen versäumt hätten, für ihren Gesetzesentwurf jegliche Begründung anzuführen, sei auch unklar, weshalb das Inkrafttreten rückwirkend zum 1. Januar 2012 erfolgen und weshalb die Parlamentsbeteiligung gestrichen werden solle.

Bislang wurde im Gesetz vorgeschrieben, dass die öffentlich-rechtlichen Verträge zur Konsolidierungshilfe sowohl dem Innen- und Rechtsausschuss als auch dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben seien. Diese Vorgabe wolle die Dänen-Ampel ersatzlos streichen.

„Die Abschaffung der Parlamentsbeteiligung ist um so problematischer, weil der Gesetzentwurf die Verteilung von Konsolidierungshilfe und Fehlbetragszuweisungen in das alleinige Ermessen des Innenministers stellt“, kritisieren Nicolaisen und Koch gleichermaßen.

Die bislang im Gesetz vorgesehene Verteilung der Mittel im Verhältnis der aufgelaufenen Fehlbeträge solle nach dem jetzt vorliegenden Entwurf der Regierungsfraktionen ebenfalls ersatzlos gestrichen werden.

Nach dem bisherigen Gesetz der CDU-geführten Landesregierung sei es zudem nicht möglich, dass eine Defizit-Kommune die strengeren Auflagen der Konsolidierungshilfe durch die alternative Inanspruchnahme der mit weniger Auflagen verbundenen Fehlbetragszuweisungen umgeht.

Nach dem Willen der Dänen-Ampel sollen auch die Defizit-Kommunen eine Fehlbetragszuweisung erhalten und diese um die Konsolidierungshilfe weiter erhöhen können, wenn sie sich dazu auf die strengere Auflage eines Konsolidierungskonzeptes einlassen.  „Damit wird aus unserer Sicht der Anreiz zu wirksamen Anstrengungen deutlich reduziert“, so Nicolaisen.

Finanzexperte Koch stellte abschließend fest, dass die Streichung der von der CDU-geführten Landesregierung eingeplanten Landesmittel in Höhe von 15 Millionen Euro im Koalitionsvertrag bislang dazu dienten, die von SPD, Grünen und SSW vorgesehenen Mehrausgaben zu decken. „Damit ist einer der wenigen im Koalitionsvertrag enthaltenen Gegenfinanzierungsvorschläge für die vereinbarten Mehrausgaben der Dänen-Ampel Geschichte. Die Finanzplanung der Landesregierung basiert immer mehr auf Hoffen und Bangen statt auf solider Planung“.