TOP 31 – Zwischenbericht: Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans für Menschen mit Behinderung
Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Marret Bohn: Alle Menschen haben dieselben Rechte Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei unserer Ministerin Kristin Alheit für den Bericht. Menschen mit Behinderung haben ganz genau dieselben Rechte, wie alle anderen Menschen auch.
Der Anspruch auf die erforderliche Unterstützung zur Teilhabe am Leben ist ein Menschenrecht. Das heißt, diese Rechte sind nicht verhandelbar. Das ist der Kern der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieser Anspruch gilt für alle Bereiche des Lebens: Von der Existenzsicherung über Gesundheit, Bildung, Arbeit und Wirtschaft bis hin zu Sport, Kultur und Freizeit.
In Schleswig-Holstein leben knapp 520.000 Menschen mit Behinderung. Das sind 18 Prozent der Bevölkerung. 320.000 Menschen in Schleswig-Holstein sind schwerbehindert. All diesen Menschen nützten ihre Rechte auf dem Papier nur dann etwas, wenn sie in der Praxis mit Leben und Farbe gefüllt werden.
Aber in der Praxis sind diese Rechte leider nicht immer gewahrt. Gleichberechtigung auf dem Papier ist das eine. Gleichstellung im Alltag das andere. Die Kluft zwischen beidem ist häufig viel zu groß. Die Frage ist, welche Brücken wir bauen können, um diese Kluft zu schließen.
Der Landtag hat Ende 2013 die Landesregierung gebeten, einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erarbeiten. Ein Plan der zeigt, wie Schleswig-Holstein ganz konkret die Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestalten will.
Ein Plan, der gemeinsam mit den Betroffenen entwickelt werden soll. Ein Aktionsplan der Ziele definiert, einzelne Maßnahmen beschreibt, konkrete Handlungsschritte auflistet und einen zeitlichen Rahmen vorgibt.
Mit anderen Worten: Der Aktionsplan ist eine Art Kochbuch mit Rezepten, wie wir Inklusion in die Tat umsetzen. Rheinland-Pfalz ist mit gutem Beispiel voran gegangen. Schleswig-Holstein ist auf dem Weg. Ich bin zuversichtlich, dass wir am Ende etwas Gutes präsentieren werden.
Es geht um alle Themen, alle Bereiche, das ganze Leben, das ganze Land und die gesamte Landesregierung. Inklusion ist ein Querschnittsthema und braucht Beteiligung.
Der Aktionsplan wird in einem zwei stufigen, partizipatorischen Verfahren entwickelt. Beteiligung ist hierbei eine Selbstverständlichkeit und eine Selbstverpflichtung.
Jedes Ressort ist aktiv und für seinen Bereich verantwortlich. Die Ministerien erarbeiten Ziele, Maßnahmen und Handlungsschritte im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit. Der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung und Betroffene begleiten diese Prozesse. Eine übergreifende Arbeitsgruppe koordiniert.
Aktuell werden diese einzelnen Pläne zusammengefasst und sollen dann dem Kabinett vorgelegt werden.
Dann startet Phase zwei: die Veröffentlichung des Entwurfes. Verbände, Betroffene, Bürgerinnen und Bürger werden aktiv einbezogen. Spannend!
Es kann und soll gefragt und gestritten werden. Diskussionen, Erklärungen, Kontroversen, Lösungen. Die Verbesserungen aus der Praxis werden dann eingearbeitet. Erst dann ist der Aktionsplan wirklich fertig! Alles das braucht Zeit.
Aber alles das ist notwendig, damit der Schleswig-Holsteinische Aktionsplan gut wird und umsetzbar. Alles das ist notwendig für einen inklusiven Prozess und bei einem Thema, das alle Menschen betrifft.
Uns Grünen ist es wichtig, dass wir bei der Inklusion vorankommen. Am Ende zählen das Ergebnis und der gemeinsame Weg. Schneller würden wir uns alle wünschen. Aber, „gut Ding will Weile haben“. Oder anders gesagt, am Ende wird alles gut und wenn es noch nicht gut ist, ist es noch nicht das Ende.