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Politik & Wirtschaft

Trotz SEPA – noch immer Hindernisse beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr

Kehl – Ab 2002 wurde der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) in mehreren Schritten geschaffen und Unternehmen konnten sich bis zum 1. August 2014 auf einen vereinheitlichten bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa einstellen. Seitdem dürfen Unternehmen keine grenzüberschreitenden Zahlungen per Lastschrift oder Überweisung aus einem der Länder des SEPA-Raums verweigern, wenn sie diese im nationalen Zahlungsverkehr akzeptieren.Aktuelle Beschwerden beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland zeigen jedoch, dass gerade im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr noch nicht alles so funktioniert, wie es sollte. Hindernisse treten zum Beispiel bei der Bezahlung der Stromrechnungen für ein Ferienhaus im Ausland auf, beim Begleichen der Mitgliedschaftsgebühr für einen ausländischen Sportverein oder beim Abschluss eines Handyvertrages im Nachbarland: „Ich lebe in Frankreich, habe mein Konto bei einer deutschen Bank und mein französischer Handyprovider sagt, dass er keine Abbuchungen von Konten im Ausland durchführen kann. Was soll ich da machen?“ – lautet eine typische Anfrage.

Die Beschwerden beim EVZ Deutschland verdeutlichen, dass viele Unternehmen die Umstellung auf SEPA ganz offensichtlich verschlafen haben. Bislang war es Verbrauchern nicht möglich, dem Unternehmen einfach eine Einzugsermächtigung für das deutsche Konto zu erteilen. Rechnungen mussten einzeln überwiesen oder gar ein Konto im Ausland eröffnet werden. Mit IBAN und BIC sollten aber mittlerweile alle Zahlungen reibungslos über europäische Grenzen laufen: „Es scheint ein längerer Prozess zu sein, bis sich alle Unternehmen auf  SEPA eingestellt haben. Verbraucher sollten sich von Ausreden der Unternehmer aber nicht beeindrucken lassen und auf ihr Recht bestehen, dass die Abbuchung von einem ausländischen Konto akzeptiert werden muss“, rät Bernd Krieger, Leiter des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Weitere Infos zu SEPA finden Sie auf unserer Website unter www.eu-verbraucher.de/de/verbraucherthemen/bezahlen-in-der-eu/zahlungen-ins-ausland/ueberweisung-ins-ausland/