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Umweltministerin Rumpf sieht Gewässer- und Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein auf gutem Weg

KIEL. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf sieht Schleswig-Holstein bei der Umsetzung des europäischen Wasserrechts auf einem guten Weg. „“Kein Bereich der Wasserwirtschaft ist heute mehr frei von den strengen europäischen Vorgaben. Um den hohen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir in Schleswig-Holstein das erfolgreiche Modell einer intensiven Bürgerbeteiligung entwickelt. Diesen Kurs wollen wir fortsetzen““, sagte sie heute (14. Dezember), nachdem sie das Kabinett über den Stand der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), der Hochwasserrichtlinie (HWRL) und der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) unterrichtet hatte.

Bereits seit 2001 läuft die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Mit ihr sollen Bäche, Flüsse, Seen und Küsten als funktionsfähige Ökosysteme erhalten oder dazu entwickelt werden. Ziel ist ferner ein guter Zustand des Grundwassers und somit ein dauerhafter Schutz dieser lebenswichtigen Ressource. Die Landesregierung hatte 2009 so genannte Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme beschlossen. Daraufhin wurden 2010 für den Gewässerschutz ca. 7,7 Millionen Euro allein für Maßnahmen in Oberflächengewässer investiert, die sich auf landesweit 130 Fördervorhaben verteilten. Dabei geht es beispielsweise darum, die Durchgängigkeit von Gewässern für wandernde Fische und andere Tiere im Sinne eines breiteren Artenspektrums wiederherzustellen. „“Es zahlt sich jetzt aus, dass wir in den früheren Jahren auf eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Maßnahmenplanung gesetzt haben. In den kurzen Umsetzungsfristen, bereits 2012 müssen wir der EU berichten, können wir die Maßnahmen nun zügig im Konsens realisieren““, zeigte sich Umweltministerin Rumpf zufrieden.

Mittlerweile seien zwei weitere europäische Wasserrichtlinien in Kraft getreten: Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und die Hochwasserrichtlinie, die mit der WRRL in einem engen inhaltlichen, organisatorischen und zeitlichen Zusammenhang stehen.
Ziel der HWRL sei, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zu schaffen. Bis Ende 2011 ist dafür zunächst eine vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos vorzunehmen. In Schleswig-Holstein sind rund ein Viertel der Flächen entlang der Küsten und in den Niederungsgebieten des Binnenlandes betroffen.
Mit der MSRL wird erstmals ein einheitlicher Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer der EU-Mitgliedstaaten vorgegeben. Ziel ist, in Europa saubere, gesunde und produktive Meere zu erhalten und bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen. Nach der Umsetzung in nationales Recht ist bis Mitte 2012 eine Anfangsbewertung von Nord- und Ostsee vorzunehmen.

Neben erfreulichen Fortschritten wies die Umweltministerin auch auf Herausforderungen hin: „“Sorgen bereiten mir Nährstoffe aus der Landwirtschaft und die dadurch bedingte Belastung von Grundwasser und Küstengewässern mit Nitrat. Zwar haben wir eine gezielte Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft etabliert, die gut läuft, doch werden die Bemühungen zur Nährstoffreduzierung durch den Maisanbau zur Biomasseproduktion erschwert. Auch der Rückgang beim Dauergrünland hat dazu geführt, dass die Grundwassergefährdung zum Teil erheblich angestiegen ist““, so Frau Rumpf. Sie begrüßte daher die anstehende Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Hier solle Fehlentwicklungen begegnet werden, und Schleswig-Holstein werde sich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen, kündigte sie an.