Politik & Wirtschaft

Umweltministerin Rumpf: Situation der Ausgleichsflächen in Schleswig-Holstein ist positiv – Eingriffs- und Ausgleichsregelung hat sich seit 1973 bewährt

KIEL. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat die Praxis des Ausgleichs für Eingriffe in die Natur in Schleswig-Holstein positiv bewertet. Im Landtag sagte die Ministerin: „“Flexibel, kooperativ und von hoher Qualität – das sind meine Ziele für die Eingriffsregelung des Naturschutzes.““ Sie betonte, der Ansatz sei bei seiner Einführung beispiellos und bahnbrechend gewesen. Schon 1973 habe Schleswig-Holstein dieses Prinzip in das damals erste Landesnaturschutzgesetz in Deutschland aufgenommen. „“Aus heutiger Sicht war das eine Meisterleistung““, so Rumpf. „“Das Innovative der Eingriffsregelung ist bis heute, dass der Verursacher eines Eingriffs in die Natur für die Folgen Verantwortung übernimmt und den Eingriff durch positiv wirkende Naturschutzmaßnahmen ausgleicht. Das ist das praktizierte Verursacherprinzip.““

Das Prinzip der Eingriffsregelung habe weiterhin Gültigkeit. Allerdings sagte Rumpf, dass die früher geltende schlichte Gleichung, Ausgleich bedeutet Umwandlung landwirtschaftlicher Flächen in Naturflächen, so heute nicht mehr angewendet werden könne. Seit 1979 habe die schleswig-holsteinische Landwirtschaft bereits 89.000 Hektar für Siedlungs-, Verkehrs- und Waldflächen verloren. Daneben gebe es inzwischen 25.000 Hektar an Kompensationsflächen für erfolgte Eingriffe. Heute müssten intelligentere, flexiblere und effizientere Lösungen für einen wirkungsvollen Ausgleich gefunden werden. So seien nicht genutzte Flächen, die qualitativ aufgewertet werden können, eine geeignete Alternative zur Herausnahme landwirtschaftlicher Flächen aus der Bewirtschaftung. Die Umweltministerin erinnerte an das vor wenigen Jahren eingeführte Instrument der Ökokonten, das neue Impulse gegeben und sich so bewährt habe. Schon 1.900 Hektar seien von der Landwirtschaft in ein solches Ökokonto eingebucht.

Daneben existierten schließlich auch weiterhin die Ersatzzahlungen, falls Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen nicht durchgeführt werden könnten. Durch diese Zahlungen ständen Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein jährlich etwa zweieinhalb bis drei Millionen Euro zur Verfügung, die auch künftig zur ökologischen Aufwertung von bereits vorhandenen Naturschutzflächen verwendet werden.