Besondere Neuigkeiten

Unterrichtung der Öffentlichkeit zu B-Plan Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße

Öffentlicher Aushang vom 29. Juli bis 9. August 2024 – Unterlagen auch im Internet abrufbar
Die Hansestadt Lübeck stellt aktuell den Bebauungsplan 02.33.00 – Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße – auf.
Das Plangebiet liegt im Stadtteil St. Jürgen, Stadtbezirk Hüxtertor/ Mühlentor/ Gärtnergasse und wird wie folgt begrenzt:
 im Norden durch die Charlottenstraße
 im Westen durch eine Fläche mit Versorgungsanlagen sowie einem Schulgrundstück,
 im Süden durch einen Spiel- und Bolzplatz,
 im Osten durch die Wohnbaugrundstücke an der Theodor-Heuss-Straße sowie der Kurt-Schumacher-Straße.Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bereits bestehenden Sportanlage geschaffen werden, hier die Errichtung von zwei (temporären) Traglufthallen sowie eines Kletterturms. Zudem erfolgt die planungsrechtliche Bestandssicherung bereits vorhandener baulicher Anlagen und Nutzungen.
Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat in seiner Sitzung am 15. Juli 2024 die Aufstellung des Bebauungsplans 02.33.00 als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (nach § 13a BauGB) beschlossen. Eine Umweltprüfung wird nicht durchgeführt, zudem wird von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 29. Juli bis einschließlich 9. August 2024 Gelegenheit zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung sowie zur Stellungnahme gegeben.
Die Planungsunterlagen sind in dieser Zeit online abrufbar unter www.luebeck.de/bebauungsplaene mit der Möglichkeit zum Download der Unterlagen. Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung: Übersichtspläne mit dem Geltungsbereich inklusive Luftbild sowie Zielen der Planung und Lage der Neubauvorhaben, das Planoriginal, Planzeichnung, Textliche Festsetzung und die Begründung zum Bebauungsplan.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Foyer des Fachbereichs Planen und Bauen der Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, am Mühlendamm 12 zu folgenden Öffnungszeiten aus: montags bis mittwochs jeweils 8 bis 15 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr und freitags 8 bis 12 Uhr sowie nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer (0451) 122 6117 oder per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de.
Während der Frist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und sich hierzu äußern. Dies kann vorzugsweise geschehen per E-Mail an bebauungsplanung@luebeck.de, während eines vereinbarten Termins zur Niederschrift oder postalisch an Hansestadt Lübeck, Bereich Stadtplanung und Bauordnung, Mühlendamm 12, 23552 Lübeck abzugeben.
Im weiteren Verfahren ist eine öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen, bei der die Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme erhält. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
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> Veröffentlicht am 24.07.2024
Meldung online ansehen: https://www.luebeck.de/de/lop/article/140818