Politik & Wirtschaft

Verbotsmentalität: Die Grünen fordern Null-Promille-Grenze

Bündnis 90/Die Grünen machen ihrem Ruf als Verbotspartei einmal mehr alle Ehre. Nach Veggie Day und Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit in Deutschlands Städten soll nun die Nullpromillegrenze her. Noch vor der Sommerpause will die Partei einen Antrag für eine Gesetzesänderung in den Bundestag einbringen. Es gebe eine „klare gesellschaftliche Akzeptanz für null Promille“, erklärte der grüne Verkehrspolitiker Stephan Kühn dazu in den Medien. Unterstützung erhalten die Grünen von den Linken und Teilen der SPD. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hingegen erklärte, dass es eine Initiative seines Hauses dazu nicht geben werde. Es gebe momentan keinen Bedarf, etwas an der bestehenden Promillegrenze zu ändern. Auch im Koalitionsvertrag sind keine Vereinbarungen zu diesem Thema enthalten.

Deutliche Kritik an dem Vorhaben der Grünen kommt von Seiten der FDP. So erklärten unter anderem der Vorsitzende des FDP-Landesverbands Baden-Württemberg Michael Theurer, MdEP und sein Vorstandskollege Prof. Dr. Erik Schweickert, dass sich die in Deutschland geltende 0,5 Promille-Grenze bewährt habe. Zudem gelte für die Risikogruppe der Fahranfänger sowie Fahrer unter 21 Jahren schon jetzt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.  „Die Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die bestehenden Gesetze ausreichend kontrolliert und betrunkene Autofahrer aus dem Verkehr gezogen werden. Und nicht der Autofahrer bestraft wird, der lediglich ein Glas Wein oder ein Glas Bier zum Genuss beim Essen trinkt. Darüber hinaus würde eine Null-Promille-Grenze bedeuten, dass die Einnahme von vielen Medikamenten, die auf Alkoholbasis hergestellt sind, zu einem sofortigen Fahrverbot führen würde.“

Auch aus Sicht des DEHOGA gewährleistet die geltende 0,5-Promille-Grenze Verkehrssicherheit. Seit 1975 geht die Zahl der alkoholbedingten Unfälle überproportional zurück. Kampagnen wie „Don’t Drink and Drive“ leisten dazu ihren Beitrag. Wichtig sind weitere Aufklärung in Fahrschulen und die Verbesserung der Erreichbarkeit von typischen Verzehrsorten wie Diskotheken. Eine weitere Absenkung der Promillegrenze auf 0,2 oder gar 0,0 Promille trägt jedoch nicht weiter zur Verkehrssicherheit bei. Sie trifft die große Mehrheit der verantwortlichen Konsumenten, die nach dem moderaten Konsum von Bier oder Wein auf das Auto als Verkehrsmittel angewiesen sind. Bei den alkoholbedingten Verkehrsunfällen sind nicht die niedrigen, sondern die hohen Blutalkoholwerte das Problem: Fast 70 Prozent der Beteiligten an alkoholbedingten Verkehrsunfällen mit Personenschaden weisen einen BAK-Wert von mindestens 1,1 Promille auf, d.h. sie waren absolut fahruntüchtig. Hier muss angesetzt werden.

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