Verbraucherschutzministerin Juliane Rumpf: „Verbraucherschutzministerkonferenz in Potsdam beschließt wichtige Verbesserungen zur Information und zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher“
POTSDAM. Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf hat sich zufrieden gezeigt mit den Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz des Bundes und der Länder (VSMK), die heute (17. September) in Potsdam zu Ende gegangen ist. „“Insbesondere eine wirksamere Bekämpfung der unlauteren Telefonwerbung stand im Fokus dieser VSMK. Die Länder haben die Bundesregierung gebeten, eine Evaluierung der jetzigen Situation beschleunigt vorzunehmen. Die Anforderungen an einen wirksamen Vertragsschluss bei unzulässigen Werbeanrufen sollten verschärft werden im Sinne der so genannten ‚Bestätigungslösung‘. Notwendig sind auch stärkere Sanktionen bei Verstößen und Erleichterungen bei der Erklärung des Widerrufs. Insgesamt brauchen wir ein maßgeschneidertes Bündel von Maßnahmen, um eine dauerhafte Lösung im Sinne des Verbrauchers zu erzielen““, sagte Ministerin Rumpf.
Zudem soll die Verfolgung unerlaubter Telefonanrufe verbessert werden. Angestrebt werde hierzu eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Dabei sollte die ausdrückliche Einwilligung der Verbraucherinnen und Verbraucher für Telefonwerbung künftig nur noch in Textform möglich sein. Auch die Bußgeldhöhe bei Verstößen sollte deutlich angehoben werden, so die Ministerin. In Bezug auf die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung hält die VSMK eine verbesserte Transparenz für erforderlich, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher sich optimal informieren können. „“Nach langen Beratungen, in denen mehrere Länder positive Ergebnisse von Modellprojekten vorgestellt haben, hat auch Schleswig-Holstein einem entsprechenden Beschlussvorschlag zugestimmt. Danach soll ein bundesweit verbindliches Modell mit einheitlichen Bewertungsmaßstäben entwickelt werden, um amtliche Kontrollergebnisse in verständlicher Form öffentlich zu machen““, so Ministerin Rumpf. Neben der Bestimmung von geeigneten Kriterien sei es ihr ein besonderes Anliegen, bei der Erarbeitung des Konzeptes die betroffene Wirtschaft und die Verbraucherverbände einzubeziehen.
„“Angesichts unserer angespannten finanziellen Situation sind auch die Aspekte Kostenneutralität und geringer Aufwand für die Überwachungsbehörden für uns wichtig““, betonte Ministerin Rumpf abschließend.