Verfahren zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist angelaufen – Klaus Schlie: Mehr Eigenverantwortung und größere Handlungsspielräume
Das Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ist angelaufen. Innenminister Klaus Schlie informierte am Dienstag (5. Oktober) das Kabinett über Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Kommunalverfassungsrechts. Es handelt es sich dabei um Vorschläge des Innenministeriums und aus dem kommunalen Bereich. „“Es gibt keine Vorfestlegungen und keine Entscheidungen““, sagte der Minister. Das Eckpunktepapier zeige mehrere Möglichkeiten auf, wie die Amtsordnung im Lichte des Urteils des Landesverfassungsgerichts neu gestaltet werden könne und enthalte zahlreiche Vorschläge für mehr Eigenverantwortung und erweiterte Handlungsspielräume der Kommunen. Schlie wird die Eckpunkte Anfang November in vier Regionalkonferenzen in Bad Oldesloe, Itzehoe, Tarp und Bordesholm mit Kommunalpolitikern diskutieren. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Amtsordnung und weiterer Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts soll in der ersten Hälfte 2011 vom Kabinett beschlossen werden.
Bei der Amtsordnung geht es im Wesentlichen um die Frage, ob die Möglichkeit eingeschränkt wird, Selbstverwaltungsaufgaben auf die Ämter zu übertragen oder ob der Gesetzgeber bestimmt, dass künftig die Amtsausschüsse direkt vom Volk gewählt werden. Um die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken und ihre Handlungsspielräume zu erweitern, enthält das Eckpunktepapier Vorschläge wie beispielsweise den Verzicht auf kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben zur Gleichstellungsbeauftragten, zu Beiräten und Beteiligungsrechten, zur Unterrichtungspflicht und zur Einwohnerversammlung. Über die Möglichkeit, größere amtsangehörige Gemeinden mit zentralörtlicher Funktion selbständig über die Bestellung eines hauptamtlichen Bürgermeisters entscheiden zu lassen, wird ebenso gesprochen werden wie über die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse.
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